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2023-08-08

FAQ Krankenhausreform

FAQ Krankenhausreform
2023-08-08

War­um braucht es eine Krankenhausreform?

Unse­re Kran­ken­haus­land­schaft ist his­to­risch gewach­sen – und das in voll­kom­men ande­ren Zei­ten, als wir sie heu­te erle­ben. Ver­än­der­te Rah­men­be­din­gun­gen und hohe Ansprü­che an die Gesund­heits­ver­sor­gung einer immer älter wer­den­den Gesell­schaft stel­len bun­des­weit vie­le Kran­ken­häu­ser vor Her­aus­for­de­run­gen. Zahl­rei­che Kran­ken­häu­ser sind von der Schlie­ßung bedroht, wenn sich nichts ändert.

 

Vor wel­chen Her­aus­for­de­run­gen ste­hen die Krankenhäuser?

Die drän­gends­ten Pro­ble­me las­sen sich in drei Berei­che aufteilen:

Die der­zei­ti­ge Finan­zie­rung durch das Sys­tem der Fall­pau­scha­len setzt die Kran­ken­häu­ser star­ken öko­no­mi­schen Zwän­gen aus und setzt fal­sche Anrei­ze. Bei­spiels­wei­se wer­den in Deutsch­land mehr Herz­klap­pen ope­riert als in jedem ande­ren Land in Euro­pa, weil es hier­für ver­hält­nis­mä­ßig viel Geld gibt. Gleich­zei­tig muss­ten vie­le Kran­ken­häu­ser in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ihre Kin­der­sta­tio­nen und Geburts­hil­fen schlie­ßen. Die Ver­sor­gung ist hier deut­lich auf­wen­di­ger und damit teu­rer als bei Erwach­se­nen, wird aber nicht ent­spre­chend bezahlt.
Es bestehen zwi­schen Kran­ken­häu­sern zum Teil deut­li­che Qua­li­täts­un­ter­schie­de. Häu­fig füh­ren Kli­ni­ken Behand­lun­gen durch, für die es ihnen an Aus­stat­tung und Erfah­rung fehlt. Das kann gefähr­lich sein. Wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en bele­gen, dass Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten ins­be­son­de­re bei schwie­ri­gen Ein­grif­fen in dafür spe­zia­li­sier­ten Kran­ken­häu­sern deut­lich bes­ser auf­ge­ho­ben sind. Hier besteht ein erheb­lich gerin­ge­res Risi­ko, wäh­rend einer Ope­ra­ti­on zu sterben.
Kran­ken­häu­sern fehlt es häu­fig an Per­so­nal. Das betrifft Ärz­tin­nen und Ärz­te genau­so wie Pfle­ge­rin­nen und Pfle­ger. Ver­schärft wird der Man­gel durch eine schlech­te Ver­tei­lung auf zu vie­le Standorte.

 

Wie will die Kran­ken­haus­re­form die­se Pro­ble­me lösen?

Die Kran­ken­haus­re­form ver­än­dert die Finan­zie­rung der Kli­ni­ken grund­le­gend. Kli­ni­ken sol­len nicht mehr nur davon abhän­gig sein, wie vie­le Ope­ra­tio­nen und Unter­su­chun­gen sie durch­füh­ren. Künf­tig sol­len Kran­ken­häu­ser auch für die Vor­hal­tung von Per­so­nal und Aus­stat­tung mehr Geld bekom­men – also auch dann, wenn vor­han­de­ne Sta­tio­nen mal nicht voll aus­ge­las­tet sind. Davon pro­fi­tiert die wohn­ort­na­he Ver­sor­gung gera­de in länd­li­chen Gebie­ten, wo sich die Kran­ken­häu­ser ten­den­zi­ell um weni­ger Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten küm­mern müs­sen. Glei­ches gilt für Berei­che wie die Geburts­hil­fe, die in der Regel höhe­re Vor­hal­te­kos­ten als ande­re Fach­rich­tun­gen haben.

Zudem sol­len beson­ders schwie­ri­ge Ein­grif­fe nur noch in dafür geeig­ne­ten und ent­spre­chend aus­ge­stat­te­ten Kran­ken­häu­sern statt­fin­den. Die­se Spe­zia­li­sie­rung und Kon­zen­tra­ti­on trägt dazu bei, dass ins­ge­samt bes­se­re Behand­lungs­er­geb­nis­se erzielt wer­den. Denn: Je häu­fi­ger bestimm­te Ope­ra­tio­nen an einem Stand­ort durch­führt wer­den, des­to weni­ger Feh­ler pas­sie­ren. Durch weni­ger, dafür aber leis­tungs­fä­hi­ge­re Stand­or­te kann auch das vor­han­de­ne Per­so­nal bes­ser ein­ge­setzt werden.

Wird mein Kran­ken­haus vor Ort geschlossen?

Die Kran­ken­haus­re­form hat nicht das Ziel, Kran­ken­häu­ser zu schlie­ßen. Zur Wahr­heit gehört aber auch: Wegen der beschrie­be­nen Her­aus­for­de­run­gen wird sich die Kran­ken­haus­land­schaft ändern – mit oder ohne Reform. Tut die Poli­tik nichts, ster­ben Kli­ni­ken ohne Rück­sicht auf den Bedarf vor Ort. Gera­de klei­ne­ren Kran­ken­häu­sern wür­de die Schlie­ßung drohen.

Die Kran­ken­haus­re­form soll die­sen Pro­zess auf­hal­ten, die Ver­sor­gung in ganz Nie­der­sach­sen absi­chern und ver­bes­sern. Über­all dort, wo trotz der Reform Kran­ken­häu­ser schlie­ßen müs­sen und dadurch die wohn­ort­na­he medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung gefähr­det ist, kön­nen Regio­na­le Gesund­heits­zen­tren oder ver­gleich­ba­re Ange­bo­te entstehen.

 

Wo wer­de ich im Not­fall behan­delt, wenn vor Ort kein Kran­ken­haus (mehr) ist?

Für Not­fäl­le bleibt die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung über­all gesi­chert. In ganz Nie­der­sach­sen ste­hen Not­fall­pra­xen, Ret­tungs­wa­gen und ‑hub­schrau­ber sowie Tele­me­di­zin rund um die Uhr zur Verfügung.

Aber auch im Ernst­fall gilt: Die rich­ti­ge Kli­nik ist wich­ti­ger als der kür­zes­te Weg. Das heißt kon­kret: Die Über­le­bens­chan­cen stei­gen deut­lich, wenn man direkt in ein Kran­ken­haus kommt, das über die jeweils not­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Exper­ti­se und Aus­stat­tung ver­fügt. Bei­spiels­wei­se soll­te ein Herz­in­farkt in einer Kli­nik mit Herz­ka­the­ter­la­bor behan­delt wer­den, für die Ver­sor­gung eines Schlag­an­falls soll­te eine soge­nann­te Stro­ke-Unit zur Ver­fü­gung ste­hen. Dies ist in klei­ne­ren Kli­ni­ken nicht immer der Fall.

Sie und der Bereit­schafts­dienst der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te sind die rich­ti­gen Anlauf­stel­len für leich­te­re Ein­grif­fe und nicht-lebens­be­droh­li­che Fälle.

 

Wer hat die Kran­ken­haus­re­form entwickelt?

Auf Initia­ti­ve der SPD hat der Nie­der­säch­si­sche Land­tag von 2019 bis 2022 eine soge­nann­te Enquete­kom­mis­si­on ins Leben geru­fen. Die Kom­mis­si­on hat Emp­feh­lun­gen ent­wi­ckelt, wie die Kran­ken­haus­ver­sor­gung in Nie­der­sach­sen lang­fris­tig sicher­ge­stellt wer­den kann. Betei­ligt waren neben den Abge­ord­ne­ten zahl­rei­che Exper­tin­nen und Exper­ten aus dem Gesundheitswesen.

Auf die­ser Grund­la­ge wur­de 2022 das Nie­der­säch­si­sche Kran­ken­haus­ge­setz über­ar­bei­tet und damit der gesetz­li­che Rah­men für eine Reform auf Lan­des­ebe­ne geschaf­fen. Nie­der­sach­sen ist als eines der ers­ter Bun­des­län­der über­haupt die­ses wich­ti­ge The­ma angegangen.

Kurz danach hat auch die Bun­des­re­gie­rung eige­ne Reform­plä­ne ver­öf­fent­licht, die in vie­len Punk­ten mit den nie­der­säch­si­schen Vor­ha­ben über­ein­stim­men. Gemein­sam haben Bund und Län­der in den ver­gan­ge­nen Mona­ten an einer umfas­sen­den Reform der Kran­ken­haus­land­schaft gearbeitet.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Nie­der­säch­si­schen Kran­ken­haus­ge­setz hat das Land den ers­ten wich­ti­gen Schritt getan. Als nächs­tes wird eine Arbeits­ge­mein­schaft aus Bund und Län­dern im Herbst den Ent­wurf für ein Bun­des­ge­setz vor­le­gen. Nie­der­sach­sen wird sich dabei auch wei­ter­hin sei­ne Erfah­run­gen ein­brin­gen und sicher­stel­len, dass die Inter­es­sen eines gro­ßen Flä­chen­lan­des berück­sich­tigt blei­ben. Das Gesetz soll zum 1. Janu­ar 2024 in Kraft tre­ten. Anschlie­ßend wer­den die Rege­lun­gen in Nie­der­sach­sen an den Bund ange­passt. Nach einer Über­gangs­pha­se soll die Reform ab 2026 ihre Wir­kung entfalten.

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