SPD-Antrag der Kreistagsfraktion einstimmig angenommen
Der Fachausschuss stimmte einstimmig für die Anträge der SPD-Kreistagsfraktion und des Kreissportbundes. Damit ist der Weg frei, eine weitere Förderung über das Jahr 2023 hinaus zu ermöglichen.
Pro Jahr sollen maximal drei Kunstrasenplätze gefördert werden, jeweils ein Platz im „Alten Amt Friesoythe“, im „Alten Amt Cloppenburg“ sowie im „Alten Amt Löningen“. Die Fördersumme für Kunstrasenplätze beträgt 40 Prozent, so dass bei geschätzten Kosten von höchstens 750.000 Euro eine Summe von maximal 300.000 Euro zur Verfügung steht.
Bisher wurden im Landkreis Cloppenburg lediglich drei Kunstrasenplätze gebaut. Viele Vereine haben jedoch signalisiert, dass sie in die weiteren Planungen einsteigen möchten. Eine Fertigstellung der Kunstrasenplätze sei jedoch auch vor dem Hintergrund einiger neu aufzustellender Bebauungspläne bis zum Auslauf des ursprünglichen Sonderprogramms zum Ende des Jahres 2023 nicht möglich. Die SPD-Fraktion beantragte daher, in den kommenden Haushaltsjahren 2024 bis 2026 für das Sonderprogramm jeweils 900.000 Euro einzuplanen.
Im letzten Jahr wurde der erste Platz auf dem Gelände des TuS Emstekerfeld fertiggestellt. Weitere Plätze folgten in Galgenmoor und in Strücklingen. Weitere Anträge gibt es vom BV Garrel und der Gemeinschaft Friesoyther Fußballvereine. Die Gemeinden Emstek, Bösel, Molbergen und Lastrup teilten der Kreisverwaltung mit, dass ein Sportverein oder mehrere Vereine in Kooperation aus ihrem Einzugsgebiet einen Kunstrasenplatz errichten möchten. Laut Förderprogramm müssen sich Vereine, die einen Kunstrasenplatz bezuschusst bekommen, bereit erklären, anderen Vereinen aus der Stadt oder Gemeinde den Platz für Trainingseinheiten und Spiele zur Verfügung zu stellen.
Laut Förderprogramm ist bei der Finanzierung Voraussetzung, dass die jeweiligen Kommunen ebenfalls 40 Prozent an Fördersumme bereitstellen. Neben der Corona-Pandemie hielt die Vereine die Kosten in Höhe von 20 Prozent womöglich davon ab, weitere Plätze zu beantragen, so die Feststellung der Kreisverwaltung, zumal bei einer Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren eine Sanierung oder gar Erneuerung der jeweiligen Plätze erforderlich ist.