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2023-03-07

Gleiche Bezahlung muss selbstverständlich sein

Gleiche Bezahlung muss selbstverständlich sein
2023-03-07

Der Equal Pay Day mar­kiert die Lohn­lü­cke zwi­schen Frau­en und Män­ner. Die­ser liegt in 2023 durch­schnitt­lich bei 18 Pro­zent. Für die SPD-Weser-Ems ist klar: ech­te Gleich­stel­lung haben wir erst, wenn der Gen­der Pay Gap geschlos­sen ist – auch im Kul­tur­be­reich. Das Mot­to des dies­jäh­ri­gen Akti­ons­ta­ges: „Die Kunst der glei­chen Bezahlung“!

„Der Gen­der Pay Gap ist das Ergeb­nis gesetz­li­cher, tarif­li­cher und betrieb­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen, die auf einem ver­al­te­ten Frau­en­bild auf­bau­en. Die­ses über­wun­den geglaub­te Frau­en­bild fei­ert in rech­ten Krei­sen eine unfass­ba­re Renais­sance. Dage­gen wer­den wir ange­hen, die Brems­klöt­ze müs­sen bei­sei­te­ge­scho­ben werden.

Vor­aus­set­zung für die Schlie­ßung des Gen­der Pay Gaps ist auch die part­ner­schaft­li­che Auf­tei­lung von Fami­li­en- und Erwerbs­ar­beit zwi­schen Män­nern und Frau­en. Die SPD wird das wei­ter för­dern: unter ande­rem durch die Ein­füh­rung einer zwei­wö­chi­gen ver­gü­te­ten Part­ner­frei­stel­lung nach der Geburt eines Kin­des und ver­bes­ser­ter Eltern­geld­re­ge­lun­gen. Zudem wer­den wir die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Pfle­ge ver­bes­sern – indem wir die Pfle­ge­zeit- und Fami­li­en­pfle­ge­zeit­ge­set­ze wei­ter­ent­wi­ckeln, pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen mehr Zeit­sou­ve­rä­ni­tät ermög­li­chen und eine Lohn­er­satz­leis­tung im Fal­le pfle­ge­be­ding­ter Aus­zei­ten schaffen.

Mit dem Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz und dem dar­in ver­an­ker­ten indi­vi­du­el­len Aus­kunfts­an­spruch zu den Ent­gelt­struk­tu­ren hat die SPD den Beschäf­tig­ten ein wich­ti­ges Instru­ment zur Durch­set­zung der Lohn­ge­rech­tig­keit gege­ben. Geschlechts­spe­zi­fi­sche Lohn­un­ter­schie­de kön­nen so auf­ge­deckt wer­den. Wir wer­den das Gesetz um eine Pro­zess­füh­rungs­be­fug­nis für Drit­te erwei­tern. Das bedeu­tet, Beschäf­tig­te müs­sen ihr Recht auf Lohn­gleich­heit nicht mehr allein und indi­vi­du­ell gel­tend machen. Künf­tig sol­len Ver­bän­de das Recht auf glei­chen Lohn für die Beschäf­tig­ten ein­kla­gen können.

Andrea Köt­ter
Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te SPD Weser-Ems

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