Ulf Prange (SPD-Landtagsabgeordneter aus Oldenburg) teilt dem SPD-Kreisvorstand mit, dass der Landkreis Cloppenburg für die energetische Sanierung der aus dem Jahre 1968 stammenden Sporthalle in Löningen und die Gemeinde Cappeln für die Teilsanierung der Sporthalle aus dem Jahr 1978 jeweils 400.000 Euro als Finanzzuwendung aus dem 100 Mio. starken Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen erhalten werden. Insgesamt werden aus diesem Programm im zweiten Jahr 34 Mio. Euro zur Sanierung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten eingesetzt. Die Antragsfrist endete zum 30.04.2020 und es waren mehr als 260 Anträge von Landkreisen, Städten und Gemeinden aus ganz Niedersachsen mit einer beantragten Fördersumme von knapp 90 Mio. Euro eingegangen, wobei bedingt einer Auswahlentscheidung nicht alle Kommunen bedient werden konnten. Daher war das Alter der jeweiligen Sportstätten ein entscheidendes Kriterium für die Finanzvergabe, zumal auch der Schwerpunkt auf die Sanierung von Sporthallten (Turnhallen) gesetzt wurde.
Mit der Bewilligung von 34 Millionen Euro sind zur Hälfte der Laufzeit des Förderprogramms auch die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel vergeben worden. Im ersten Jahr des Programms, 2019, standen 8 Millionen Euro für kommunale Sportstätten zur Verfügung. Hinzu kommen in jedem Jahr 5 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau, die über den Landessportbund Niedersachsen e.V. abgewickelt werden. In der Pressemitteilung vom 15.05.2020 wurde bereits mitgeteilt, dass 81 niedersächsische Sportvereine von den im Jahr 2020 zur Verfügung stehenden fünf Millionen Euro im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms profitieren. Hier beträgt die maximale Förderhöhe 100.000 Euro. Insgesamt fördert das Land Niedersachsen damit in diesem Jahr 179 Maßnahmen zum Erhalt der Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen.
Von 2019 bis 2022 werden insgesamt 80 Millionen Euro für kommunale Sportstätten und 20 Millionen Euro für Vereinsstätten zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil sogar bis zu 80 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 50.000 Euro, bei Sporthallen werden maximal 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern maximal eine Million Euro als Zuwendung gewährt.
Maßnahmen, die jetzt nicht bedient werden konnten, können nach dem nächsten Antragsstichtag am 31.03.2021 in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, soweit mit den Maßnahmen bis dahin noch nicht begonnen worden ist und die jeweilige Kommune die Aufrechterhaltung des Antrages erklärt.
Ulf Prange und der SPD-Kreisvorsitzende Detlef Kolde freuen sich sehr über die finanziellen Zuwendungen für die umfassenden Sanierungsmaßnahmen der Sporthallen in Löningen und Cappeln.