Natürlich ist auch die SPD für eine harte Bestrafung der Täter. Aber es ist doch zunächst entscheidend, dass die Täter auch ermittelt werden können. Die reine Forderung nach ausschließlicher Verschärfung der einschlägigen Tatbestände hin zum Verbrechen lehne ich ab, so die Reaktion des SPD-Kreisvorsitzenden Detlef Kolde in einer Pressemitteilung zur Forderung nach härteren Strafen der CDU auf Bundesebene.
Wir müssen dabei bedenken, immer wenn Strafrecht zur Anwendung kommt, hat ja bereits eine Tat stattgefunden. Deshalb ist es wichtig, auch auf die Prävention dieser Taten und nicht nur auf das Strafrecht zu schauen. Schon heute lassen die strafrechtlichen Rechtsnormen harte Strafen zu. So sind die Täter von ‚Lügde‘ beispielsweise zu sehr langen Haftstrafen mit der anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die SPD verschließt sich aber auch keinen Strafverschärfungen, wie von der CDU behauptet. Diese müssen aber sinnvoll sein und auch immer in die gesamte Systematik des Strafgesetzbuchs hineinpassen und dürfen vor allem nicht zu unangemessenen Ergebnissen führen. Das wäre aber der Fall bei einer wie von der CDU jetzt geforderten ausschließlichen Verschärfung der einschlägigen Tatbestände hin zum Verbrechen. Dann würden 14-Jährige Täter, die zum Beispiel auch im Einvernehmen explizite Bilder vom 13-Jährigen Partner herstellen und gegebenenfalls auch weiterschicken, für ein Jahr ins Gefängnis wandern. Dieses Strafmaß wird nicht im Ansatz dem Unrechtsgehalt der Tat gerecht. Hier müssen wohlüberlegte und komplexe Lösungen her.
Deshalb muss ein ganzheitliches Konzept zum Schutz unserer Kinder her. Wir müssen von der Kita über die Schulen bis zum Sportverein, über die zuständigen Behörden bis hin zu den Strafermittlern sicherstellen, dass wir die bestmöglichen Gegebenheiten schaffen, um solche Taten im Vorfeld schon zu verhindern. Wir brauchen mehr Prävention auf allen Ebenen. Dazu gehört aber auch, dass man bereits bestehende Projekte stärker fördert, wie beispielsweise ‚Trau Dich‘ oder ‚Kein Täter werden‘. Teil eines Gesamtkonzeptes müssen auch effektive Ermittlungsmöglichkeiten sein. Die im Januar vom Deutschen Bundestag beschlossene Erlaubnis der Verwendung von künstlich hergestellten kinderpornografischen Bildern durch die Polizei war eine richtige und wichtige Maßnahme. Denn dadurch können sich Polizeibeamte Zugang zu Pädophilen-Foren verschaffen und Sexualstraftäter frühzeitig ermitteln.
Den schrecklichen Missbrauchsfällen ging außerdem mehrfach eine Fehleinschätzung von Familiengerichten voraus, die das Sorgerecht nicht entzogen und Kinder trotz laufender Ermittlungen bei ihren Peinigern beließen. Hier muss Gefahrenabwehr anders gehandhabt werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Fortbildungspflicht für Familienrichter sollte deshalb rasch eingeführt werden. Familienrichter müssen sensibilisiert sein für Kindesmissbrauch und Indizien sofort erkennen. Noch vor der Sommerpause soll nach Auskunft des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner zudem das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität verabschiedet werden. Dieses Gesetz wird die sozialen Netzwerke verpflichten, kinderpornografische Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden.