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2020-06-16

Bekämp­fung des sexu­el­ler Kin­der­miss­brauchs bedarf eines Gesamtkonzepts

Bekämp­fung des sexu­el­ler Kin­der­miss­brauchs bedarf eines Gesamtkonzepts
2020-06-16

Natür­lich ist auch die SPD für eine har­te Bestra­fung der Täter. Aber es ist doch zunächst ent­schei­dend, dass die Täter auch ermit­telt wer­den kön­nen. Die rei­ne For­de­rung nach aus­schließ­li­cher Ver­schär­fung der ein­schlä­gi­gen Tat­be­stän­de hin zum Ver­bre­chen leh­ne ich ab, so die Reak­ti­on des SPD-Kreis­vor­sit­zen­den Det­lef Kol­de in einer Pres­se­mit­tei­lung zur For­de­rung nach här­te­ren Stra­fen der CDU auf Bundesebene. 

Wir müs­sen dabei beden­ken, immer wenn Straf­recht zur Anwen­dung kommt, hat ja bereits eine Tat statt­ge­fun­den. Des­halb ist es wich­tig, auch auf die Prä­ven­ti­on die­ser Taten und nicht nur auf das Straf­recht zu schau­en. Schon heu­te las­sen die straf­recht­li­chen Rechts­nor­men har­te Stra­fen zu. So sind die Täter von ‚Lüg­de‘ bei­spiels­wei­se zu sehr lan­gen Haft­stra­fen mit der anschlie­ßen­der Siche­rungs­ver­wah­rung ver­ur­teilt wor­den. Die SPD ver­schließt sich aber auch kei­nen Straf­ver­schär­fun­gen, wie von der CDU behaup­tet. Die­se müs­sen aber sinn­voll sein und auch immer in die gesam­te Sys­te­ma­tik des Straf­ge­setz­buchs hin­ein­pas­sen und dür­fen vor allem nicht zu unan­ge­mes­se­nen Ergeb­nis­sen füh­ren. Das wäre aber der Fall bei einer wie von der CDU jetzt gefor­der­ten aus­schließ­li­chen Ver­schär­fung der ein­schlä­gi­gen Tat­be­stän­de hin zum Ver­bre­chen. Dann wür­den 14-Jäh­ri­ge Täter, die zum Bei­spiel auch im Ein­ver­neh­men expli­zi­te Bil­der vom 13-Jäh­ri­gen Part­ner her­stel­len und gege­be­nen­falls auch  wei­ter­schi­cken, für ein Jahr ins Gefäng­nis wan­dern. Die­ses Straf­maß wird nicht im Ansatz dem Unrechts­ge­halt der Tat gerecht. Hier müs­sen wohl­über­leg­te und kom­ple­xe Lösun­gen her.

Des­halb muss ein ganz­heit­li­ches Kon­zept zum Schutz unse­rer Kin­der her. Wir müs­sen von der Kita über die Schu­len bis zum Sport­ver­ein, über die zustän­di­gen Behör­den bis hin zu den Straf­er­mitt­lern sicher­stel­len, dass wir die best­mög­li­chen Gege­ben­hei­ten schaf­fen, um sol­che Taten im Vor­feld schon zu ver­hin­dern. Wir brau­chen mehr Prä­ven­ti­on auf allen Ebe­nen. Dazu gehört aber auch, dass man bereits bestehen­de Pro­jek­te stär­ker för­dert, wie bei­spiels­wei­se ‚Trau Dich‘ oder ‚Kein Täter wer­den‘. Teil eines Gesamt­kon­zep­tes müs­sen auch effek­ti­ve Ermitt­lungs­mög­lich­kei­ten sein. Die im Janu­ar vom Deut­schen Bun­des­tag beschlos­se­ne Erlaub­nis der Ver­wen­dung von künst­lich her­ge­stell­ten kin­der­por­no­gra­fi­schen Bil­dern durch die Poli­zei war eine rich­ti­ge und wich­ti­ge Maß­nah­me. Denn dadurch kön­nen sich Poli­zei­be­am­te Zugang zu Pädo­phi­len-Foren ver­schaf­fen und Sexu­al­straf­tä­ter früh­zei­tig ermitteln.

Den schreck­li­chen Miss­brauchs­fäl­len ging außer­dem mehr­fach eine Fehl­ein­schät­zung von Fami­li­en­ge­rich­ten vor­aus, die das Sor­ge­recht nicht ent­zo­gen und Kin­der trotz lau­fen­der Ermitt­lun­gen bei ihren Pei­ni­gern belie­ßen. Hier muss Gefah­ren­ab­wehr anders gehand­habt wer­den. Die im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­he­ne Fort­bil­dungs­pflicht für Fami­li­en­rich­ter soll­te des­halb rasch ein­ge­führt wer­den. Fami­li­en­rich­ter müs­sen sen­si­bi­li­siert sein für Kin­des­miss­brauch und Indi­zi­en sofort erken­nen. Noch vor der Som­mer­pau­se soll nach Aus­kunft des rechts­po­li­ti­schen Spre­chers der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on Johan­nes Fech­ner zudem das Gesetz zur Bekämp­fung von Hass­kri­mi­na­li­tät ver­ab­schie­det wer­den. Die­ses Gesetz wird die sozia­len Netz­wer­ke ver­pflich­ten, kin­der­por­no­gra­fi­sche Inhal­te an das Bun­des­kri­mi­nal­amt zu melden.

 

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