Im Wortlaut der Anfrage an den Landrat heißt es wie folgt: Zum 01.10.2020 erhöht die Landessparkasse zu Oldenburg die Gebühren für das Girokontomodell ‚ LzO GiroKomfort‘ auf monatlich 7,50 €. Gemäß dem § 4 niedersächsischen Sparkassengesetz hat die LzO die „ Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstands mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherzustellen.“
Diese monatliche Gebühr stellt für viele Menschen, die den einkommensschwachen Bevölkerungskreisen zuzurechnen sind, eine erhebliche finanzielle Belastung dar. So müssen ältere Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben und deren Renten nicht zur Bezahlung der Heimkosten reichen, künftig mehr als 6,5 % ihrer ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Einnahmen für die Kontoführungsgebühren aufwenden. Ähnlich sieht es für Menschen mit einer Behinderung aus, die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten.
Der Landkreis Cloppenburg ist in verschiedenen Gremien der LzO mit Sitz und Stimme vertreten. Daher wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wurde der Landkreis vor Bekanntgabe der Gebührenerhöhung informiert?
- Wie steht der Landkreis zur geplanten 25-prozentigen Gebührenerhöhung der LzO?
- Sieht der Landkreis durch die geplante Gebührenerhöhung eine Gefahr, dass hierdurch der gesetzliche Auftrag der LzO verletzt werden könnte? Falls nein, hält es der Landkreis für richtig, wenn Privatbanken kostenfreie Konten anbieten, die LzO hingegen nicht?
- Wie steht der Landkreis zu der Forderung nach einem „Sozialtarif“ bei den Kontoführungsgebühren? Falls dies positiv bewertet wird, wird der Landkreis sich um die Einführung bemühen? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, warum?